steigman ambulant
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Häufig gestellte Fragen

Wenn ihre Frage hier nicht beantwortet wird, sind wir jederzeit gern für Sie da.
Nachdem ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch stattgefunden hat, können wir in der Regel sofort mit der Versorgung beginnen. In diesem ersten Beratungsgespräch wird ein persönlicher und individueller Plan erarbeitet.
Dies ist abhängig davon, wie hoch der Pflegebedarf ist und welcher Pflegegrad bei ihnen vorliegt.
Falls sie allerdings mehr pflegerische Hilfe wünschen als durch ihren Pflegegrad abgedeckt ist, werden wir dies vorab transparent in einem Kostenvoranschlag festhalten. Auf diese Art erwarten Sie keine negativen Überraschungen und Sie können immer vorab einsehen, welche Kosten auf sie zukommen.

Gerne können Sie unsere Preisliste für einen ersten Überblick nutzen.

Unser Personal ist darin geschult, zu erkennen, wenn Sie eine Höherstufung benötigen sollten. Wir helfen Ihnen in einem solchen Fall gerne, diese Höherstufung zu beantragen und begleiten Sie durch den Prozess.
Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser höchstes Anliegen. Pünktlichkeit ist eines der Merkmale unserer Arbeit. Es liegt jedoch in der Natur der Tätigkeit, dass Notfälle passieren können oder der Verkehr hin und wieder nicht mitspielt. Sämtliche Verspätungen werden unseren Kunden sofort gemeldet.
Der Pflegevertrag kann formlos mündlich oder in Schriftform durch Sie gekündigt werden. Kunden können per Gesetz den Pflegevertrag jederzeit aufkündigen – vollkommen ohne Beachtung von Fristen. Der Pflegedienst darf den Pflegevertrag wiederum nur mit einer Frist von 4 Wochen beenden.

Ja, wir bilden nach den neusten Standards angehende Pflegekräfte aus. Hast du Interesse an einer Ausbildung in der Pflege?

Bewirb dich heute noch und profitiere von Jobmöglichkeiten mit Zukunftssicherheit.

Hier geht es zur Bewerbung.

Die Pflegeberatung ist eine Leistung, die von den Kostenträgern vollständig übernommen wird – somit fallen für Sie keinerlei Kosten an.

Gerne können Sie unkompliziert und zeitnah hier einen Termin buchen oder wenden Sie sich direkt telefonisch an uns!
Die Häufigkeit einer Pflegeberatung variiert je nach Pflegegrad. Beziehen Sie Pflegegeld nach dem SGB XI, ist eine regelmäßige Pflegeberatung verpflichtend.

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist eine halbjährliche (alle 6 Monate) Pflegeberatung erforderlich. Ab Pflegegrad 4 ist eine vierteljährliche (alle 3 Monate) erforderlich. Die Pflicht muss je Kalenderhalbjahr bzw. Kalendervierteljahr erfüllt werden – das jeweils bis Juni und bis Dezember bzw. zusätzlich bis März und bis September ab Pflegegrad 4.
Die Handhabe der einzelnen Pflegekassen ist unterschiedlich. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Pflegegeldbezüge gekürzt oder sogar vollständig gestrichen werden können. Bevor dies jedoch geschieht, informieren die Pflegekassen erstmal schriftlich über die verpasste Pflegeberatung.

In diesen Briefen wird oftmals mit einer Kürzung von 50% der Pflegegeldbezüge gedroht. Eine Pflegeberatung kann jedoch auch nachträglich durchgeführt werden.

Um Komplikationen zu vermeiden, können Sie zeitnah und unkompliziert einen Termin buchen oder uns telefonisch kontaktieren.
Wir legen einen hohen Wert auf eine enge und vertraute Beziehung zwischen unseren Kunden und unserem Pflegepersonal. Die Bezugspflege stellt den Kern unserer Arbeit dar. Aus diesem Grund werden die Pflegekräfte bei uns ausschließlich in seltenen Ausnahmefällen ausgewechselt.
Bei Bedarf und auf Wunsch wird die Pflege immer zu den vereinbarten Zeiten – auch am Wochenende und an Feiertagen – durchgeführt. Wenn sie am Wochenende oder an Feiertagen keine Pflege wünschen, so ist dies wie vereinbart möglich.

Die richtige Wahl

Unser Ruf spricht für sich: Mehr als 500 zufriedene Kunden im Raum Düsseldorf verlassen sich auf Steigman Ambulant, was unser Engagement für Exzellenz und Professionalität zeigt.
Wir laden Sie ein, einige Kommentare unserer Kunden zu lesen.

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